Allgemeines 21.922 Themen, 147.273 Beiträge

wieder ebay-ich verzweifle!!!!!!!!!!!!!!!!!

jigsaw / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo!ich habe eine externe festplatte angeboten,wurde am 30.5.07 ersteigert.so weit,so gut.am 01.06. soll der betrag überwiesen worden sein,käufer fragte per mail am 5.6.07 nach,ob der betrag schon gebucht ist.ich habe per anhang a l l e kontobewegungen vom 31.05.07 -05.06.07 zugemailt mit der bitte,mal selbst nachzusehen.am 06.06.07
erhielt ich dann erneut eine mail mit anhang,worauf vermerkt war,das am 31.05.07 um 21:19 uhr der betrag überwiesen wurde.
obwohl ich täglich mehrmals mein konto "überprüfe"-kein eingang.auch auf eine nachricht an die bank am 07.06.07 erhielt ich noch keine nachricht.
hat jemand schon mal ähnliches erlebt und wie soll man sich verhalten?
ohne eingang des betrages möchte ich die ware nicht losschicken.
ach ja,es handelt sich um keinen kontoauszug-da steht drauf:
privat clever:7 nummern
kontoinhaber:xxxxxx xxxxxxx
ihre auswahl:umsätze im zeitraum xx.xx.2007 bis xx.xx.2007
kontostand vom 06.06.2007,21:26 uhr
und darunter überweisung vom 31.05.2007 sb- überweisung 21.19uhr,tannr.
mein name und die kontoverbindungsdaten meiner bank.
freundlichst
jigsaw

bei Antwort benachrichtigen
Coala691 normalo_04 „hi olaf, auch ich hatte probs mit einem power seller bei ebay. du hast mir...“
Optionen

moin

ich habe auch einen ähnlichen Sachverhalt mit ebay - ich zahle - mahne - mahne und trete vom Vertrag zurück

Verkäuferreaktion? nicht vorhanden (bis auf eine Paket-nr die nie transportiert wurde )

Geld zurück? Fehlanzeige

also negativ Bewertet

einer woche danach versendet der Verkäufer und gibt mir eine negative Bewertung ich hätte trotz erhaltener Ware eine negative Bewertung abgegeben

offensichtlich glaubt der Verkäufer an eine Zeitmaschine oder so - aber egal -

und ebay - nö wir können nix machen es wurde nicht gegen unsere Grundsätze verstossen

lauten die etwa: Käufer darf zahlen und klappe halten

Verkäufer darf Geld kassieren und evtl. mal Ware schicken - aber ansonsten passiert dem nix


und zum Thema Plattform - auch da kann man ja die Gesetze mal an strafbar wird Hehlern zu unterstützen - wenn nachgewiesen wird, daß ebay dies wissen mußte oder hätte wissen können (analog zu der Rechtsprechung über Foreneinträge - da geht der Gesetzgeber ja auch hart vor - nur sind dies ja meist nur arme Schlucker im Gegensatz zu Ebay)

der Fahrer eines Fluchtwagens von Bankräubern ist ja auch mit dran, obwohl er ja nur die Plattform für die Flucht stellte ;-)


also Kurzform: ebay verdient an den Verkäufergebühren und du bist der Tropf der mit seinen Käufen dieses System am laufen halten darf *fiesgrins*

bei Antwort benachrichtigen
@normalo04 Olaf19