Mein Handy-Provider teilt mir auf Abruf mit, dass mein Guthaben für mein Prepaid-Konto noch bis zum . . .gültig sei.
Nun habe ich schon vor geraumer Zeit einen Artikel in der Zeitung gelesen, dass ein Verfall von Guthaben von Prepaidkarten oder Prepaidkonten nicht erlaubt sei. Wenn das so ist, wäre das Vorgehen der Handy-Provider illegal.
Wer weiß etwas mehr über dieses Thema?
Grüße,
Franz-J.
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.590 Themen, 31.121 Beiträge
Hi Franz-J.,
es hat in 2006 ein Urteil des LG München (Urteil vom 26-Jan-2006, AZ.: 12 O 16089/05) gegen O2 gegeben, weil O2 nach einem Jahr nicht aktiven Telefonierens das Guthaben nicht nur einzog, sondern auch einbehielt. Das LG München hat entschieden, dass das Einziehen bzw. Einfrieren des Guthabens weiterhin erlaubt ist, nicht aber das völlige Einbehalten; dem Kunden muss jederzeit sein Guthaben wieder zur Verfügung gestellt werden. Klägerin war seinerzeit die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, und das LG-Urteil wurde vom OLG München bestätigt (Urteil vom 22-Jun-2006, AZ.: 29 U 2294/06).
Auch ich hatte mit O2 so ein Problem: Ich wollte über Ostern (2007) telefonieren und stellte fest, dass ich gar kein Guthaben mehr hatte, obwohl ich mich genau erinnerte, noch über 15 EUR zur Verfügung zu haben. Ich hatte dann einen etwas umfangreicheren Email-Austausch mit O2, weil u.a. O2 vor Gericht ausgesagt hatte (siehe LG-Urteil), gewöhnlich seine Kunden rechtzeitig per Brief, SMS und Email über den drohenden Verfall des Guthabens zu unterrichten. Nur, ich hatte niemals eine Nachricht erhalten, die haben das einfach so gemacht (im Januar 2007, also nach dem OLG-Urteil). Schlieszlich habe ich mit 5 EUR meine Karte nachgeladen und damit auch das eingefrorene Guthaben wieder aktiviert.
Letzte Woche habe ich mitbekommen, dass Tchibo mit Prepaid-Karten ähnlich verfährt; dort wird ein Guthaben nach Ablauf von 12 Monaten eingefroren, und man hat zwei Monate Zeit, es durch Nachladen wieder zu aktivieren. Aber dann: Laut Auskunft einer Tchibo-Mitarbeiterin verfällt nach diesen zwei Monaten das Guthaben vollständig, wenn nicht nachgeladen wurde. Da ich das selbst nicht nachgelesen habe und somit das Gegenteil nicht belegen kann, unterstelle ich der Mitarbeiterin erst mal, dass ihre Angaben stimmen.
HAND :-)
Sylvia