Mein Handy-Provider teilt mir auf Abruf mit, dass mein Guthaben für mein Prepaid-Konto noch bis zum . . .gültig sei.
Nun habe ich schon vor geraumer Zeit einen Artikel in der Zeitung gelesen, dass ein Verfall von Guthaben von Prepaidkarten oder Prepaidkonten nicht erlaubt sei. Wenn das so ist, wäre das Vorgehen der Handy-Provider illegal.
Wer weiß etwas mehr über dieses Thema?
Grüße,
Franz-J.
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P.S.:
Die beiden von mir genannten Urteile richten sich allein gegen O2, sind also für andere Betreiber/Provider nicht bindend. Es handelt sich auch nicht um Urteile eines Bundesgerichts, weshalb sie auszer für die Verfahrensbeteiligten rechtlich nicht bindend sind.
Sylvia