2006 wurden über 100 000 Konten von den Behörden gefilzt: 80 000 sind Ermittlern und Steuerfahndern zum Opfer gefallen, 25 500 den Finanz- und Sozialbehörden. Gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses, die 2003 beschlossen wurde, gab es mehrere Klagen, die das Bundesverfassungsgericht heute abgewiesen hat. Das heimliche Ausspähen der Konten ist damit rechtens. Die Betroffenen müssen nicht informiert werden.
Quelle: futurezone
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Das glaube ich eher nicht, Tilo Nachdenklich, denn was nützen z.B. den Finanzbehörden die Namen. Um "Steuersünden" zu ahnden, müssen die doch wohl außer Kontoständen auch einzelne Transaktionen nachprüfen - ob legal oder nicht..
Aber vielleicht hast Du dennoch Recht, das nur Namen abgefragt werden "dürfen". Da der Kontoinhaber nichts davon erfährt, kann er auch nicht überprüfen, ob vielleicht doch weitere Daten abgefragt werden (und evtl dagegen zu klagen).
Ich glaube nicht mehr an Datenschutz, auf keinem Gebiet. - Nur wenn ich selbst mal meine eigenen, bei Behörden gespeicherten Daten abfragen will heißt es: Das dürfen wir Ihnen nicht mitteilen, wegen Datenschutz (das heißt, Ich werde vor meinen eigenen Daten "geschützt".