2006 wurden über 100 000 Konten von den Behörden gefilzt: 80 000 sind Ermittlern und Steuerfahndern zum Opfer gefallen, 25 500 den Finanz- und Sozialbehörden. Gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses, die 2003 beschlossen wurde, gab es mehrere Klagen, die das Bundesverfassungsgericht heute abgewiesen hat. Das heimliche Ausspähen der Konten ist damit rechtens. Die Betroffenen müssen nicht informiert werden.
Quelle: futurezone
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Also ich weiß nich, dass mit der Headline zu dem Artikel der da lautet "Dramatischer IT-Missbrauch" is ja wohl total daneben, denn mit IT hat das Thema ja nu wirklich nix zu tun.
Und dann sollte man sich mal genauer damit auseinander setzen. Die "Spanner", wenn ich´s richtig mitgekriegt hab, erfahren im Endeffekt ja lediglich, dass der "mögliche", wie auch immer geartete "Verbrecher" eine Kontoverbindung bei der angefragten Bank oder Bankenorganisation hat. Glaub ja nicht, dass die Herrschaften bei der Raiffeisenbank Oberer Regenwald explizit nachfragen, sondern wohl eher bei dem Spitzeninstitut. Wenn doch, dann tippen die sich ja die Finger wund beim Anfragen schreiben.
Also kann´s ja eigentlich nur um konkrete Verdachtsmomente gehen. Das gab´s ja auch schon vor 2003. Blos musste der "Verdächtiger" dann eben gleich zum Kadi und dort einen entsprechenden Gerichtsbeschluß erwirken.
Heute(seit 2003) kann er gleich bei der Bank nachfragen, ober der "Schwerverbrecher" dort auch ein Konto hat. Und muß dann eben erst zum Kadi und sich die Detailanfrage absegnen lassen.
Wegen zu langer Fußnägel stellt so´n Ding aber sicher kein Richter aus.
Ich krieg dabei ehrlich gesagt keine kalten Füße wenn ich an meine paar Kröten auf dem Konto denke.