2006 wurden über 100 000 Konten von den Behörden gefilzt: 80 000 sind Ermittlern und Steuerfahndern zum Opfer gefallen, 25 500 den Finanz- und Sozialbehörden. Gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses, die 2003 beschlossen wurde, gab es mehrere Klagen, die das Bundesverfassungsgericht heute abgewiesen hat. Das heimliche Ausspähen der Konten ist damit rechtens. Die Betroffenen müssen nicht informiert werden.
Quelle: futurezone
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Hi,
meiner Meinung nach sollte der Kontoinhaber informiert werden wann von welcher Behörde und welchen Beamten/Angestellten welche Daten unter welchem Verdachtsmoment ermittelt wurden.
Grüße,
Wheelie