Hallo zusammen
Ist zwar kein richtiger Nepp, aber ich ärgere mich trotzdem.
Hab mir am 12.07 von E-Bug eine Asus 768MB EN8800GTX AquaTank/HTDP PCIe Zugelegt-- Kaufpreis 644 Euro ,Karte war nach ca. 4 Monaten defekt
(Wasserkühlung ohne Wirkung und Undicht!!!)
Hätte mir beinah den kompletten Rechner zerstört
OK alles wieder zurückgeschickt und Reklamiert
Ging am 14.11 von E-Bug zu ASUS
Heute 7 Wochen Später eine Mail von E-Bug
Ihre Gutschrift wurde erstellt!
Sie haben wahlweise die Möglichkeit den Gutschriftsbertrag mit einer neuen Bestellung zu verrechnen oder aber auf ihr Konto überweisen zu lassen.
Zeitwerterstattung 580 Euro
In den AGBs steht nur: Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Muss ich das so Hinnehmen, oder hab ich Anspruch auf volle Rückerstattung bzw. Ersatz Immerhin geht’s um 64 Euro
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Gewährleistung ist was völlig anders als Garantie.
Das ist so ziemlich der einzige inhaltlich korrekte Satz in Deinem Posting. Ansonsten wirfst Du Gewährleistung und Garantie munter durcheinander
Gewährleistung: Da geht es darum, dass nach § 433 BGB die Kaufsache bei der Übergabe frei von Sachmängeln sein muss. Spätere Verschlechterung der Kaufsache ist nicht per se ein Gewährleistungsgrund. Dauer: 24 Monate, davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr (sprich: der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Kaufsache noch nicht vorlag). Beispiel für keine Gewährleistung: Wenn die CPU abraucht, weil der Käufer sie nicht richtig eingebaut hat.
Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - niemand wird gezwungen, Garantie zu gewähren. Tut der Hersteller es doch, ist er allerdings gesetzlich an die Einhaltung seines Versprechens gebunden. Hier geht es darum, dass während der Garantiezeit keine Verschlechterung der Kaufsache eintritt. Je nach Hersteller kann sich die Garantie auf die gesamte Kaufsache oder nur einen Teilaspekt beziehen. Beispiel: "10 Jahre Garantie gegen Durchrosten" bei einem Kfz.
Das ist so ziemlich der einzige inhaltlich korrekte Satz in Deinem Posting. Ansonsten wirfst Du Gewährleistung und Garantie munter durcheinander
Gewährleistung: Da geht es darum, dass nach § 433 BGB die Kaufsache bei der Übergabe frei von Sachmängeln sein muss. Spätere Verschlechterung der Kaufsache ist nicht per se ein Gewährleistungsgrund. Dauer: 24 Monate, davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr (sprich: der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Kaufsache noch nicht vorlag). Beispiel für keine Gewährleistung: Wenn die CPU abraucht, weil der Käufer sie nicht richtig eingebaut hat.
Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - niemand wird gezwungen, Garantie zu gewähren. Tut der Hersteller es doch, ist er allerdings gesetzlich an die Einhaltung seines Versprechens gebunden. Hier geht es darum, dass während der Garantiezeit keine Verschlechterung der Kaufsache eintritt. Je nach Hersteller kann sich die Garantie auf die gesamte Kaufsache oder nur einen Teilaspekt beziehen. Beispiel: "10 Jahre Garantie gegen Durchrosten" bei einem Kfz.