Hallo zusammen
Ist zwar kein richtiger Nepp, aber ich ärgere mich trotzdem.
Hab mir am 12.07 von E-Bug eine Asus 768MB EN8800GTX AquaTank/HTDP PCIe Zugelegt-- Kaufpreis 644 Euro ,Karte war nach ca. 4 Monaten defekt
(Wasserkühlung ohne Wirkung und Undicht!!!)
Hätte mir beinah den kompletten Rechner zerstört
OK alles wieder zurückgeschickt und Reklamiert
Ging am 14.11 von E-Bug zu ASUS
Heute 7 Wochen Später eine Mail von E-Bug
Ihre Gutschrift wurde erstellt!
Sie haben wahlweise die Möglichkeit den Gutschriftsbertrag mit einer neuen Bestellung zu verrechnen oder aber auf ihr Konto überweisen zu lassen.
Zeitwerterstattung 580 Euro
In den AGBs steht nur: Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Muss ich das so Hinnehmen, oder hab ich Anspruch auf volle Rückerstattung bzw. Ersatz Immerhin geht’s um 64 Euro
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Aber da gehts um Gewährleistung
So what? Eine Firma hat zwar bei der Gewährung relativ freie Hand was die Bedingungen angeht (sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstösst), sie darf dich über ihre Garantie jedoch nicht schlechter stellen, sprich die gesetzliche Gewährleitung einschränken. Dein Fall ist klassische Gewährleistung, denn deine Karte weist einen (nach deiner Beschreibung) offensichtlichen Defekt auf, der schon zum Zeitpunkt des Kaufes existierte (verdeckt) und der Kauf ist noch kein halbes Jahr her, Du hast also uneingeschränkten Anspruch auf Gewährleistung.
Jetzt kann eine Firma nicht hingehen und sagen: "Ja, aber sie haben ja Garantie und da gilt diesunddas...", das wäre eine Schlechterstellung des Kunden. Wenn Du stur sein willst kannst Du also erst einmal mauern und den Abschlag nicht aktzeptieren, wie Du dann weiter vorgehst solltest Du dann von der Reaktion seiten "e-Bug" abhängig machen.
PS: e-Bug und NorskIT wären übrigens die wirklich allerletzten Läden, beidenen ich einkaufen würde.
So what? Eine Firma hat zwar bei der Gewährung relativ freie Hand was die Bedingungen angeht (sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstösst), sie darf dich über ihre Garantie jedoch nicht schlechter stellen, sprich die gesetzliche Gewährleitung einschränken. Dein Fall ist klassische Gewährleistung, denn deine Karte weist einen (nach deiner Beschreibung) offensichtlichen Defekt auf, der schon zum Zeitpunkt des Kaufes existierte (verdeckt) und der Kauf ist noch kein halbes Jahr her, Du hast also uneingeschränkten Anspruch auf Gewährleistung.
Jetzt kann eine Firma nicht hingehen und sagen: "Ja, aber sie haben ja Garantie und da gilt diesunddas...", das wäre eine Schlechterstellung des Kunden. Wenn Du stur sein willst kannst Du also erst einmal mauern und den Abschlag nicht aktzeptieren, wie Du dann weiter vorgehst solltest Du dann von der Reaktion seiten "e-Bug" abhängig machen.
PS: e-Bug und NorskIT wären übrigens die wirklich allerletzten Läden, beidenen ich einkaufen würde.