Hallo zusammen
Ist zwar kein richtiger Nepp, aber ich ärgere mich trotzdem.
Hab mir am 12.07 von E-Bug eine Asus 768MB EN8800GTX AquaTank/HTDP PCIe Zugelegt-- Kaufpreis 644 Euro ,Karte war nach ca. 4 Monaten defekt
(Wasserkühlung ohne Wirkung und Undicht!!!)
Hätte mir beinah den kompletten Rechner zerstört
OK alles wieder zurückgeschickt und Reklamiert
Ging am 14.11 von E-Bug zu ASUS
Heute 7 Wochen Später eine Mail von E-Bug
Ihre Gutschrift wurde erstellt!
Sie haben wahlweise die Möglichkeit den Gutschriftsbertrag mit einer neuen Bestellung zu verrechnen oder aber auf ihr Konto überweisen zu lassen.
Zeitwerterstattung 580 Euro
In den AGBs steht nur: Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Muss ich das so Hinnehmen, oder hab ich Anspruch auf volle Rückerstattung bzw. Ersatz Immerhin geht’s um 64 Euro
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Erst mal Danke für die zahlreichen Antworten
Bin leider noch etwas verwirrt , was nun tatsächlich Fakt ist ?
Es geht nur um Garantie innerhalb der ersten 6 Monate
Ich geh mal davon aus das ASUS die auf seine Produkte gewährt
Sollte ich falsch liegen bitte berichtigen.
Mit der Gutschrift bin ich im Prinzip auch einverstanden.
Aber eben nur bei voller Rückerstattung vom Kaufpreis, (wenn möglich!)
Was sagen die „gesetzlichen Bestimmungen“ ??
Hab bei denen in den letzten 2 Jahren für ca. 6000 Euro eingekauft
E-bug schreibt in ihren AGB. die ich akzeptiert habe
„Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.“
Und mehr steht nicht drin
Auf eine Ersatzlieferung kann ich Verzichten
Das Risiko vom Totalen GAU bei gleichem Defekt ist mir zu hoch
Eine Wasserkühlung MUSS Dicht sein !!
Im SYSTEM sind immerhin knappe 2800 Euro verbaut
Hebbe