Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge

News: Usenet

Rasch verliert

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Die verrufene Kanzlei Rasch, die ähnlich wie bekannte Schergen des Mammons im Auftrag der Industrie vornehmlich Kinder bestraft, ist vor dem LG Düsseldorf gescheitert.

Demnach haften Usenet-Provider nicht für die Taten ihrer Kunden. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Der Geschäftsführer der United Newsserver-Muttergesellschaft, Heinz-Dieter Elbracht, brachte es so auf den Punkt:

"Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden."

Quelle: gulli

bei Antwort benachrichtigen
Tuxus Redaktion „Rasch verliert“
Optionen

Kinder gelten bis zum 14. Lebensjahr als strafunmündig. Das wollte ich nur eben hinzufügen, auch wenn es wohl fast allen klar ist.
Bis 18 Jahre ist man nur eingeschränkt geschäftstüchtigd.h. Verträge bedürfen der Zustimmung der Eltern.

Haben Jugendliche Verträge ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen, sind diese Verträge unwirksam. (Taschengeldparagaraph beachten)

bei Antwort benachrichtigen