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News: Usenet

Rasch verliert

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Die verrufene Kanzlei Rasch, die ähnlich wie bekannte Schergen des Mammons im Auftrag der Industrie vornehmlich Kinder bestraft, ist vor dem LG Düsseldorf gescheitert.

Demnach haften Usenet-Provider nicht für die Taten ihrer Kunden. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Der Geschäftsführer der United Newsserver-Muttergesellschaft, Heinz-Dieter Elbracht, brachte es so auf den Punkt:

"Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden."

Quelle: gulli

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AFAIK ist es so, das die Eltern inhaber der Internetleitung sind. Die können Knder nicht buchen. Das heißt es ist ihnen von ihren Eltern gestattet worden das Internet zu nutzen. Das heißt dieser Jugendschutz wird unwirksam.

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