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News: Usenet

Rasch verliert

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Die verrufene Kanzlei Rasch, die ähnlich wie bekannte Schergen des Mammons im Auftrag der Industrie vornehmlich Kinder bestraft, ist vor dem LG Düsseldorf gescheitert.

Demnach haften Usenet-Provider nicht für die Taten ihrer Kunden. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Der Geschäftsführer der United Newsserver-Muttergesellschaft, Heinz-Dieter Elbracht, brachte es so auf den Punkt:

"Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden."

Quelle: gulli

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Tuxus dalai „ Da muss ich widersprechen: diese Verträge sind schwebend wirksam. Dann kommt...“
Optionen

Hallo Dalai,
das widerspricht sich nicht.

Haben Jugendliche Verträge ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen, sind diese Verträge unwirksam.
Haben Jugendliche Verträge ohne Wissen der Eltern abgeschlossen, sind diese Verträge schwebend wirksam.

Eltern können sowohl vor, als auch nach der Vertragsschließung widersprechen. :)

Gruß zurück.

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