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News: Das ist Deutschland

Hundescheisse statt Grundgesetz

Redaktion / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Eigentlich ist es ja eine Posse, aber es steckt viel Wahrheit dahinter: Die Tochter einer Kundin der Stuttgarter Volksbank hat in der Bank Reste von Hundekot hinterlassen, in den sie wohl getreten war. Per Videoüberwachung wurde die Kundin identifiziert - die Bank hat ihr tatsächlich die Rechnung für die Reinigung geschickt.

So endet die Totalüberwachung: Statt Terroristen fängt man Hundescheisse, und dafür hat man auch noch das Grundgesetz geopfert.

Quelle: SWR

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@ the mic maxx3
das lass ich gelten maxx3
gerhard38 Alibaba „Du hast ja Recht, Gerhard ! Ich bin tatsächlich davon ausgegangen, dass das...“
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Also, was mich betrifft, ich finde die off-topic Beiträge meist recht interessant. Außerdem würde ich Dir in deiner Analyse durchaus zustimmen: WENN die Mutter dabei zusieht, wenn ihr Kind seine Notdurft in der Bank verrichtet, und sich dann aus dem Staub macht, dann finde ich auch, dass da einiges im Argen liegt, schließlich ist eine Schalterhalle keine öffentliche Bedürfnisanstalt, und nicht einmal dort "darf" man seine Notdurft einfach irgendwo auf dem Gang verrichten (Umweltverschmutzung? Öffentliches Ärgernis? irgend einen Paragrafen gibt es da sicher :).
Der Innenraum einer Bank ist m. E. auch kein öffentlicher Raum, und es ist ja sogar so, dass die Banken dafür verantwortlich gemacht werden, wenn jemand, nachdem er Geld am Schalter abgehoben hat, nachher überfallen wird, weil die Bank nicht alle Vorkehrungen getroffen hätte, dass die Geldübergabe "unbemerkt" erfolgt [die ganz genaue Begründung kenne ich nicht]. Dass sich die Bank irgendwie zu schützen versucht, ist auch nachvollziehbar, dass sie dafür Technik einsetzt (Überwachungskameras), auch. Die Frage wäre, ob aus datenschutzrechtlichen Aspekten die Aufzeichnungen dieser Videokameras auch für solche Zwecke (ungebührliches Verhalten eines Kunden) ausgewertet werden dürfen.

Darum meinte ich ja: "Unter der Voraussetzung, dass ..." am Anfang schafft sozusagen den Raum für das Eingeständnis, dass die Aussage eben nur unter diesen Voraussetzungen gilt. Solange das authentische Video nicht irgendwo gepostet wird, wissen wir alle nicht, was sich wirklich abgespielt hat (es sei denn, einer von uns wäre zufällig als Augenzeuge dabei gewesen). Man müsste so ein Szenario theoretisch diskutieren: "Angenommen - rein hypothetisch, als Gedankenexperiment - eine Mutter sieht untätig zu, dass ihr Kind seine Notdurft in den nicht dafür vorgesehenen Räumlichkeiten eines Geschäfts verrichtet, und macht sich dann vom Acker. a) Sollte diese Firma das Recht auf Schadenersatz haben oder muss man das genauso sehen, wie eine "normale" Flurverunreinigung in jedem anderen Geschäft, wo die Kunden mit schmutzigen Straßenschuhen, besonders bei Schlechtwetter, hereinkommen, nur diesmal ist halt ein wenig mehr Schmutz da? b) Wenn bei a) die Schadenersatzforderung mit "ja" beantwortet wird: Welche Möglichkeiten soll diese Firma haben / sollen ihr zugestanden werden, die Identität der Mutter festzustellen, sodass die Schadenersatzforderung rechtswirksam durchgesetzt werden kann? Muss eine Firma, die keine Polizeigewalt hat, einfach zusehen, wenn ihr Schaden zugefügt wird, weil sie den / die Übeltäter weder festhalten noch zur Ausweisleistung zwingen noch fotografieren, noch per Hausdetektiv verfolgen darf, und damit zu rechnen ist, dass die Mutter längst über alle Berge ist, bis die herbeigerufene Polizei eingetroffen ist?"

Man könnte das noch steigern: Angenommen, die Mutter zahlt mit Kreditkarte. Sollte die Firma berechtigt sein, über die Kreditkartendaten die Identität der Kundin festzustellen? Man könnte ja argumentieren: Die Kreditkartendaten unterliegen grundsätzlich dem Datenschutz und dienen ausschließlich zur bargeldlosen Geschäftsabwicklung, nicht jedoch, um die Identität des Kartenbesitzers für Zwecke, die außerhalb des Grundgeschäfts liegen, zu ermitteln. Angenommen, die Mutter hat sich "nur umgesehen": Soll die Firma berechtigt sein, andere Kunden zu befragen, ob sie die Mutter vielleicht kennen - und dürfte in diesem Fall ein anderer Kunde die Identität der Mutter preisgeben, falls er sie kennt? Dabei müsste man noch jeweils unterscheiden, wie es derzeit gesetzlich geregelt ist und andererseits, wie man denkt, dass es sein sollte.

Alles nicht so einfach, ist aber ein anderes Thema wie die Frage, dass man meist viel zu kritiklos vieles einfach glaubt und darauf seine Urteile und Handlungen baut. Leider kann man die Journalisten, die irgend etwas in die Welt setzen, nicht einmal wegen Irreführung der Öffentlichkeit belangen - wegen des Grundrechts auf Pressefreiheit.

Gruß, Gerhard

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