Off Topic 20.160 Themen, 223.750 Beiträge

Krankenkassenbeitragsangleichung ... ab wann ?

arme socke / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, muss demnächst versicherung wechseln. Der Betrieb für den ich Arbeiten werde, hätte es gerne, dass ich zur Deutschen BKK wechsel. Nun liegen die aber kanpp 2% über der ikk Direkt z.B.. Darüber hinaus habe ich aber gehört, dass die Beiträge eh bald angeglichen werden sollen. Also stelle ich mir die Frage, ob es sich lohnt für das eine Jahr (oder wie lange es auch immer dauert) mir noch einen Papierkrieg zuzumuten, da bei der Deutschen BKK schon alles vorliegt bis auf meine unterschrift...?

Weiss da jemand drüber bescheid?

MfG

Arme Socke

bei Antwort benachrichtigen
Gerd6 peterson „rechnen kannst Du, aber ..........“
Optionen
Wie sieht es denn beim Rentner aus?

Wenn wir vom Rentenbezieher (BfA/LVA jetzt Dt. Rentenversicherung) der die Voraussetzungen zur Pflichtversicherung erfüllt ausgehen, gilt auch die Hälfte vom Beitragssatz für den Rentner. Allerdings hat sich uns Ulla ja so einige Feinheiten einfallen lassen, die bewirken, daß die Hälfte nun mal nicht 50% sondern mehr sind. zB Zuschläge hier und da, die ausschl. vom Rentner (oder auch AN) allein aufzubringen sind. In der Regel sind das derzeit beim Rentner +0,9% und die Pflegevers. (aktuell 1,7%) kommt auch noch drauf.

So, soll reichen. Wir werden sonst OT auf OT ;-)

Gruß
Gerd
bei Antwort benachrichtigen