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Studie: Sperrverfügungen nach geltendem Recht meist unzulässi

libertè / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
nun ein interessantes Thema haben sehr "verspähtet" Juristen des Freiburger Max-Planck-Instituts aufgenommen.
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- Sperrungen von Internetseiten, die auf der Analyse von IP-Adressen, Port-Nummern, URLs oder Inhaltsdaten beruhen, sind nicht mit geltendem Recht vereinbar.

- die Studie: http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/forschungsarbeit/strafrecht/sperrverfuegungen.htm

- Rechtlich gedeckt sind derzeit nur DNS-Manipulationen, die den Zugriff auf die Angebote nicht vollständig verhindern.

-Die Forscher mahnen eine öffentliche Debatte an, die sich auch mit den technischen Konzepten zu einer Territorialisierung des Internets beschäftigen solle.
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der ganze Bericht auf Heise:
http://www.heise.de/newsticker/Studie-Sperrverfuegungen-nach-geltendem-Recht-meist-unzulaessig--/meldung/106062


FYI
Liberté
;~)

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Olaf19 libertè „Studie: Sperrverfügungen nach geltendem Recht meist unzulässi“
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Zu diesem Thema passt auch dieser Link: http://www.odem.org - übrigens schon ein älterer Hut, aber die Seite lebt immer noch.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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