Hallo !
Mal `ne Frage:
Wenn man Artikel kauft, bei ebay für über 40,- Euro,
bei einem gewerblichen Verkäufer.
die zurückschickt, weil nicht gefallen ( darf man ja ),
aber wer zahlt dann die Versandkosten zurück ?
Der Käufer, oder Verkäufer ?
Beispül: Kaufst 'ne Kamera ( 100,- Euro ) + 10,- Euro Versand.
Schickst die Kamera zurück, Kriegst die 100,- Euro zurück - Klar !
Aber die 10,- Versandkosten ?
Ich spiele nur mit dem Gedanken ...
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Dieser sogenannte "Verbraucherschutz" treibt immer dollere Blüten:
Du schickst einem Kunden einen Artikel für z.B. 100,- EUR, 1,50m lang, per GLS für 15,- EUR.
Zwei Wochen später kommt der Artikel per DHL unfrei zurück, für lockere 37,90 !!
Auf die Nachfrage, was denn nicht in Ordnung sei, kommt dann "ich muss keine Gründe angeben", aber manchmal auch dummdreist:
"Ich wollte mir den Artikel mal anschauen, zu Ihnen in den Laden zu kommen kostet mich ja Sprit!"
Die 52,90 EUR kannst du dir als Händler heutzutage garnicht mehr leisten!
Hier werden dem Händler, ähnlich wie einem Vermieter bei sog. "Mietnomaden", jegliche Rechte entzogen und dem Verbraucher ein Freibrief ausgestellt!