Hallo !
Mal `ne Frage:
Wenn man Artikel kauft, bei ebay für über 40,- Euro,
bei einem gewerblichen Verkäufer.
die zurückschickt, weil nicht gefallen ( darf man ja ),
aber wer zahlt dann die Versandkosten zurück ?
Der Käufer, oder Verkäufer ?
Beispül: Kaufst 'ne Kamera ( 100,- Euro ) + 10,- Euro Versand.
Schickst die Kamera zurück, Kriegst die 100,- Euro zurück - Klar !
Aber die 10,- Versandkosten ?
Ich spiele nur mit dem Gedanken ...
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Zwischen Händlern sollte einfach immer noch sowas wie Treu und Glauben herrschen.
In der Widerrufsbelehrung steht eigenlich drin, wie ein Widerruf zu behandeln ist.
Daß man beim Zurücksenden die Kirche im Dorf lassen sollte, ist doch logisch. (Mein Beispiel)
Normalerweise schreibt der VK auch rein, wie er es haben will.
Paketware kann als freigemachtes Paket verschickt werden, Sperrgut läßt er abholen, usw.
Unfreie Ware nimmt er nicht an.
Da ich mit dem Kauf auch dieses als Vetragsbestandteil anerkannt habe, sollte eigentlich jedem logisch erscheinen.
Ich frage grundsätzlich beim VK an, wie ich es zurückschicken soll.
Meist kommt dann dabei raus: Als Brief und per Einwurfeinschreiben.
ZB. habe ich letzten für 48,00 EUR plus 7,00 EUR Porto was gekauft und es dann zurückgeschickt für 3,05 EUR Porto.
Erstattet bekommen habe ich 55,00 EUR, obwohl 51,05 EUR korrekt gewesen wären.