Hallo !
Mal `ne Frage:
Wenn man Artikel kauft, bei ebay für über 40,- Euro,
bei einem gewerblichen Verkäufer.
die zurückschickt, weil nicht gefallen ( darf man ja ),
aber wer zahlt dann die Versandkosten zurück ?
Der Käufer, oder Verkäufer ?
Beispül: Kaufst 'ne Kamera ( 100,- Euro ) + 10,- Euro Versand.
Schickst die Kamera zurück, Kriegst die 100,- Euro zurück - Klar !
Aber die 10,- Versandkosten ?
Ich spiele nur mit dem Gedanken ...
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Zitat aus dieser Mail: "Bei unfreier Rücksendung gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten (Strafporto) zu Lasten des Käufers und werden mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet."
Das klingt ja soweit erstmal ganz einleuchtend, hat aber nichts damit zu tun, dass man bei unfrei versendeten Paketen die Annahme verweigert oder dies gar noch in seine AGBs hineinschreibt. Im Gegenteil, ein mit dem zu erstattenden Kaufpreis zu verrechnendes Strafporto entsteht ja erst dann, wenn der Händler das unfrei zurückgesendete Paket angenommen hat. Solange der Warenwert höher ist als das Strafporto ist dies ja für den Händler risikolos.
CU
Olaf