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Rücktritt vom Internet- Kauf

jueki / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

In meinem Bekanntenkreis wurde eine Frage diskutiert - und es gab keine Klarheit.
Wißt Ihr da Genaueres?
Bei einer Bestellung von Waren per online- Bestellung habe ich ein 14- tägiges Rücktrittsrecht.
Wie sieht das mit Software aus? Und zwar solche, wo einem ein Schlüssel zugesendet wird, der zum Update berechtigt.
Es gibt in diesem Falle zwei Möglichkeiten

- Direktbestellung per online- Bestellung
- Bestellung per Mail.

Der Grund meiner Frage:
Es wurde durch ein Mißverständnis innerhalb einer Familie eine Software 2x bestellt - so wie oben beschrieben.
Kann der Besteller da von einer dieser beiden Bestellungen (die beide ausgeliefert wurden) zurücktreten?

Wäre nett, wenn Ihr mir da die Gesetzlichkeiten schildern könntet.
Es wurde der Händler noch nicht befragt, damit das klar ist, ja? Ich möchte eben nur gerne wissen, wie das vom Gesetz her geregelt ist.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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jueki Max Payne „ 312 d BGB: 4 Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,...“
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das habe ich soweit auch gelesen, max_payne - aber eben nicht richtig verstanden.
Die "Lieferung" bestand in weiter nichts, als in einem zum Update berechtigten Key.
Der ja jederzeit gesperrt werden kann. Einer von beiden jedenfalls.
Wie schon im Startposting gesagt - Peterson hat das nicht gelesen- es wurde noch kein Kontakt mit der Firma aufgenommen - ist auch nicht meine Sache.
Ich wollte eben nur wissen, wie man in der Gemeinschaft hier die Rechtslage sieht.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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