In meinem Bekanntenkreis wurde eine Frage diskutiert - und es gab keine Klarheit.
Wißt Ihr da Genaueres?
Bei einer Bestellung von Waren per online- Bestellung habe ich ein 14- tägiges Rücktrittsrecht.
Wie sieht das mit Software aus? Und zwar solche, wo einem ein Schlüssel zugesendet wird, der zum Update berechtigt.
Es gibt in diesem Falle zwei Möglichkeiten
- Direktbestellung per online- Bestellung
- Bestellung per Mail.
Der Grund meiner Frage:
Es wurde durch ein Mißverständnis innerhalb einer Familie eine Software 2x bestellt - so wie oben beschrieben.
Kann der Besteller da von einer dieser beiden Bestellungen (die beide ausgeliefert wurden) zurücktreten?
Wäre nett, wenn Ihr mir da die Gesetzlichkeiten schildern könntet.
Es wurde der Händler noch nicht befragt, damit das klar ist, ja? Ich möchte eben nur gerne wissen, wie das vom Gesetz her geregelt ist.
Jürgen
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Der ja jederzeit gesperrt werden kann.
So einfach ist das nicht. Das geht nur, wenn die Aktivierung der Software zwingend über das Internet erfolgen muss. Und auch dann wird sich der Hersteller für den Mehraufwand bedanken.
Wenn Du den Key kennst (oder zumindest davon ausgegangen werden muss), gilt die Software als "entsiegelt" und das Rückgaberecht existiert nicht. Das ist auch bei Software so, die man sich runterlädt und dann den Key per eMail bekommt.
So einfach ist das nicht. Das geht nur, wenn die Aktivierung der Software zwingend über das Internet erfolgen muss. Und auch dann wird sich der Hersteller für den Mehraufwand bedanken.
Wenn Du den Key kennst (oder zumindest davon ausgegangen werden muss), gilt die Software als "entsiegelt" und das Rückgaberecht existiert nicht. Das ist auch bei Software so, die man sich runterlädt und dann den Key per eMail bekommt.