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Streit um Second-Hand-Lizenzen eskaliert

libertè / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach einem Verfahren am Münchner Landgericht behauptet Softwarehändler Usedsoft, dass auch aus Volumenverträgen von Microsoft einzelne Softwarelizenzen weiter verkauft werden dürfen. Microsoft erwirkte im Gegenzug eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft: Der Second-Hand-Händler darf demnach nicht mehr damit werben, dass der Bundesgerichtshof den Gebrauchthandel grundsätzlich bestätigt habe.
mehr gibts hier:
http://www.computerwoche.de/knowledge_center/compliance_recht/1863779/?NLC-Newsletter&nlid=1863779%20Wochenr%C3%BCckblick


FYI
Liberté
;~)

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SmallAl Olaf19 „Zwar bin ich kein absoluter Rechtsexperte...“
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Mein Rechtsempfinden gegenüber Softwarelizenzen ist eh etwas schwierig.

Ich finde Eigentum an einer Sache berechtigt zur Weitergabe/Weiterveräußerung auch in Teilen - somit auch Einzellizenzen aus einer Corporate.
Aber bleibt die Frage habe ich denn Eigentum erworben ? Oder ledeglich das Nutzungsrecht in z.Bsp. einer Firma (= Lizenz ?) - denn dann kann ich natürlich dieses Recht nicht veräußern - es sei denn es bliebe in der Firma, was wiederum natürlich Sinnfrei wäre.

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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Software-Lizenzen Olaf19