Nach einem Verfahren am Münchner Landgericht behauptet Softwarehändler Usedsoft, dass auch aus Volumenverträgen von Microsoft einzelne Softwarelizenzen weiter verkauft werden dürfen. Microsoft erwirkte im Gegenzug eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft: Der Second-Hand-Händler darf demnach nicht mehr damit werben, dass der Bundesgerichtshof den Gebrauchthandel grundsätzlich bestätigt habe.
mehr gibts hier:
http://www.computerwoche.de/knowledge_center/compliance_recht/1863779/?NLC-Newsletter&nlid=1863779%20Wochenr%C3%BCckblick
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Mein Rechtsempfinden gegenüber Softwarelizenzen ist eh etwas schwierig.
Ich finde Eigentum an einer Sache berechtigt zur Weitergabe/Weiterveräußerung auch in Teilen - somit auch Einzellizenzen aus einer Corporate.
Aber bleibt die Frage habe ich denn Eigentum erworben ? Oder ledeglich das Nutzungsrecht in z.Bsp. einer Firma (= Lizenz ?) - denn dann kann ich natürlich dieses Recht nicht veräußern - es sei denn es bliebe in der Firma, was wiederum natürlich Sinnfrei wäre.