Nach einem Verfahren am Münchner Landgericht behauptet Softwarehändler Usedsoft, dass auch aus Volumenverträgen von Microsoft einzelne Softwarelizenzen weiter verkauft werden dürfen. Microsoft erwirkte im Gegenzug eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft: Der Second-Hand-Händler darf demnach nicht mehr damit werben, dass der Bundesgerichtshof den Gebrauchthandel grundsätzlich bestätigt habe.
mehr gibts hier:
http://www.computerwoche.de/knowledge_center/compliance_recht/1863779/?NLC-Newsletter&nlid=1863779%20Wochenr%C3%BCckblick
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Interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel "EULA" in der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/EULA, besonders die dort geäußerte Kritik an den Lizenzverträgen. Letztlich ist es so, dass man als Kunde ein Softwarepaket im Laden oder Versandhandel genau so kauft wie einen Fernseher oder einen Kühlschrank. Erst wenn man das Paket öffnet, wird man schriftlich belehrt, dass man angeblich nicht nur einen Kaufvertrag mit dem Händler, sondern darüber hinaus einen Nutzungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat. Der Begriff der "Vertragsfreiheit" ist aber keine Einbahnstraße - er beinhaltet eine gewisse Gleichberechtigung zwischen den vertragschließenden Parteien und nicht, dass die eine Seite der anderen einen ungewollten Vertrag aufzwingt. Die im Wiki-Artikel geäußerte Kritik ist daher m.E. berechtigt.
Die Frage nach dem Eigentum im Allgemeinen(!) ist eigentlich recht einfach zu beantworten: Man kann keine "Software" kaufen - diese bleibt geistiges Eigentum des Herstellers - sondern nur ein "Softwarepaket", mit Datenträgern, Dokumentation und Verpackung. Dieses ist dann sehr wohl das Eigentum des Käufers, er kann es verkaufen wann und an wen er will.
In wie weit ein "Auseinanderreißen" der Bestandteile eines Softwarepaketes das Urheberrecht verletzt, wäre eine Frage an einen Juristen. Datenträger, Dokumentation und leeren Originalkarton separat zu verkaufen, dürfte kein Problem darstellen - aber das sind ja auch materielle, greifbare Bestandteile. Bei einer Corporate-Lizenze einzelne Lizenzen aus dem Paket herauszurupfen hat schon wieder eine andere Qualität... IMHO ein Grenzfall und eine schwierige Frage.
CU
Olaf