Hallo zusammen!
An und für sich ist es ja die freie Entscheidung der PC-Anbieter, ob sie ihre Rechner mit einem Betriebssystem bundlen wollen oder nicht, genau so wie es meine freie Entscheidung als Käufer ist, von einem solchen Gesamtpaket Abstand zu nehmen und mir lieber einen Rechner selber zu bauen oder bauen zu lassen.
Wenn aber die Lizenzbestimmungen von Microsoft ausdrücklich(!) eine Rückerstattung des Differenzbetrages für das gebundlete Betriebssystem vorsehen, dann ist es eigentlich ein Unding, dass man den Hersteller erst vor Gericht zerren muss, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt:
http://www.golem.de/0805/59791.html
Nun ja - ein paar Franzosen haben es gemacht. Ich weiß allerdings nicht, ob die Bestimmungen dort die gleichen sind wie bei uns.
CU
Olaf
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Ja die flotten Franzosen waren mal wieder schneller und lassen es sich nicht gefallen wenn eine Zusicherung nicht eingehalten wird.
Der Spruch -- die flotten Franzosen
stammt von einem Hersteller von hochwertigen geflochtenen Keflarmembanen füt hifi Lautspecher.
Auch dort waren sie wohl schneller, bei uns gabs sowas erst jahre später.
Aber zum Thema, es ist wirklich ein Unding für die Einhaltung selbst der winzigsten Dinge und Zusagen
vor Gericht gehen zu müssen.