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Vive la France... "die tun was" :-)

Olaf19 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

An und für sich ist es ja die freie Entscheidung der PC-Anbieter, ob sie ihre Rechner mit einem Betriebssystem bundlen wollen oder nicht, genau so wie es meine freie Entscheidung als Käufer ist, von einem solchen Gesamtpaket Abstand zu nehmen und mir lieber einen Rechner selber zu bauen oder bauen zu lassen.

Wenn aber die Lizenzbestimmungen von Microsoft ausdrücklich(!) eine Rückerstattung des Differenzbetrages für das gebundlete Betriebssystem vorsehen, dann ist es eigentlich ein Unding, dass man den Hersteller erst vor Gericht zerren muss, damit er seinen Verpflichtungen nachkommt:

http://www.golem.de/0805/59791.html

Nun ja - ein paar Franzosen haben es gemacht. Ich weiß allerdings nicht, ob die Bestimmungen dort die gleichen sind wie bei uns.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Okaaaaaaay... Olaf19
Olaf19 SmallAl „Ob die Bestimmungen dort die gleichen sind wie bei uns ?“
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...ob deswegen ein Softwarehersteller nicht trotzdem die Möglichkeit hätte, von Land zu Land etwas andere Lizenzbedingungen zu erlassen, um diese dem jeweiligen nationalen Recht anzupassen. Oder ist es wirklich die EU, die den rechtlichen Rahmen für die Lizenzierung von Software vorgibt?

Ich kenne es so: Die EU gibt lediglich "Richtlinien" vor, die dann erst von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Prominentes Beispiel: Die Geschichte mit der Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Sachen von privat, eingeflossen in das BGB seit 1.1.2002 und prominent geworden durch die unsäglich bescheuerten Wortverrenkungn in ebay Auktionen ("Nach neuem EU-Recht bin ich verpflichtet, die Garantie auszuschließen" *LOL*).

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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