Hallo krakatau,
bitte entschuldige, wenn auch mein Posting nicht den von Dir gemeinten "Punkt" trifft.
- meines Wissens, verbieten es alle DSL und Kabelanbieter, - "Anderen, nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Personen"
den "Anschluss" zur verfügung zu stellen.
In den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" meines Anbieters (KabelBW) steht unter Punkt 7.2
- Dem Kunden ist es untersagt, die von KabelBW zur Verfügung gestellten Geräte bzw. die Kabelanlage und hierbei insbesondere den Übergangspunkt unberechtigten dritten ausserhalb der eigenen Wohnung bzw. ausserhalb der vertraglichen Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
Das was du machen willst musst du erst mit deinem DSL-Anbieter klären, der stellt dir dann sicher auch die bntsprechenden "Bedingunen" für den Betrieb eines (DSL , WLAN) Zugandspunktes.
Ich habe mich gewundert, es gab kürzlich einen Beitrag bei NICKELS, - "Einer zahlt, alle gucken" oder so ähnlich, dort war von
TV-Streamig, o.s.ä. die Rede und Keiner macht sich Gedanken darüber ob die DSL oder Kabel- Anbieter das erlauben.
Es Sollte aber Verständlich sein, dass die Internetanbieter das verbieten.
Vielleicht solltest Du bei einen Internetkaffee-Betreiben nachfragen.
Wolfgang