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Kinderrechte im Grundgesetz verankern?

Archaeopteryx / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Dazu von mir ein klares Ja! Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert würden, wäre endlich einmal klar gestellt, daß Kinder eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten sind. Hierzu müßte sich natürlich auch die Politik für Kinder ändern, indem sie nicht nur als Mittel zum Zweck betrachtet werden - Arbeitsmarktentschärfung oder Rentenkassenfüller - . Auch würden die Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen gestärkt. Kinder und Jugendparlamente würden dann nicht nur die Ausnahme von besonders engagierten Gemeinden sein.

Werden die Rechte der Kinder verletzt, wären sie per Verfassungsklage einklagbar. Der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung würde erleichtert. Meiner Meinung nach ist es doch nur als grotesk zu bezeichnen, daß der Tierschutz ( ich habe nichts gegen Tiere ) schon vor Jahren aufgenommen worden ist und die Kinderrechte immer noch zur Diskussion stehen.Ob es in dieser Legislaturperiode noch was wird?

Grüße
Archaeopteryx

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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Andreas42 Archaeopteryx „Kinderrechte im Grundgesetz verankern?“
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Hi!

Sehe ich das Falsch oder ist im Grundgesetz von "Menschen" die Rede? Da dürften Kinder doch wohl mit eingeschlossen sein, oder? ;-)

Wer die Grundrechte von Kinder verletzt, verletzt die Grundrechte von Menschen und die sind einklagbar.

Das eine grössere Anzahl an Kindern in Zukunft die Situation am Arbeitsmarkt und in der gesetzlichen Rentenversicherung bessern wird, ist für mich - als eher technisch orientierter Person - kein Entrechtung, Herabstufung oder Beleidigung, es ist einfach eine Tatsachenbehauptung, die gilt, bis sie jemand wiederlegt.

Das der Tierschutz aufgenommen wurde, ist meiner Meinung nach sinnvoll, da man sich dort nicht nur auf das "Leben der Tiere" beschränkt hat, sondern man es auch auf den generellen Erhalt aller Lebensgrundlagen bezogen hat, IMHO etwas, was in der Form bisher nicht gab (und AFAIK andere Verfassungen auch nicht kennen):

"Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Die Künftigen Generationen sind natürlich die Kinder von heute und die zukünftigen Kinder.

Ich verstehe natürlich aber trotzdem was du meinst.

Nur sehe ich es nicht so, dass das Grundgesetz den Kindern heute gar keine Rechte zugesteht. Es sind schliesslich Menschen und damit gilt das Grundgesetz natürlich auch für sie. Eine Ergänzung, dass Kinder den Besonderen Schutz und der Betreuung der gesamten Gesellschaft bedürfen, wäre aber sicherlich eine mehr als vernünftige Ergänzung um die Bedeutung der Kinder zu unterstreichen.

Artikel 6 dürfte sich da anbieten, der die Bedeutung der Kinder schon hervorhebt:

"Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."

Hingegen wäre es IMHO absolut falsch, Kinder als eine besondere Gruppe von Menschen im Grundgesetz mit Sonderreichten zu verankern. Das würde gegen den Gleichheit aller Menschen verstossen (Artikel 3).

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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