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Kinderrechte im Grundgesetz verankern?

Archaeopteryx / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Dazu von mir ein klares Ja! Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert würden, wäre endlich einmal klar gestellt, daß Kinder eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten sind. Hierzu müßte sich natürlich auch die Politik für Kinder ändern, indem sie nicht nur als Mittel zum Zweck betrachtet werden - Arbeitsmarktentschärfung oder Rentenkassenfüller - . Auch würden die Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen gestärkt. Kinder und Jugendparlamente würden dann nicht nur die Ausnahme von besonders engagierten Gemeinden sein.

Werden die Rechte der Kinder verletzt, wären sie per Verfassungsklage einklagbar. Der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung würde erleichtert. Meiner Meinung nach ist es doch nur als grotesk zu bezeichnen, daß der Tierschutz ( ich habe nichts gegen Tiere ) schon vor Jahren aufgenommen worden ist und die Kinderrechte immer noch zur Diskussion stehen.Ob es in dieser Legislaturperiode noch was wird?

Grüße
Archaeopteryx

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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Archaeopteryx Andreas42 „Hi! Sehe ich das Falsch oder ist im Grundgesetz von Menschen die Rede? Da...“
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Hi Andreas!

Es mag sein, daß mein eigentliches Anliegen im ersten Posting nicht klar zum Ausdruck kam.Was ich in erster Linie sagen wollte, ist, daß es für Kinder spezielle Rechte im Grundgesetz geben sollte. Gerade weil es in letzter Zeit wiederholt zu Gewalt gegen Kinder gekommen ist. Diese Rechte wären gerade für Kinder, die in ihren Familien keine ausreichende Unterstützung bekommen oder sogar Gewalt erfahren haben sehr von Nutzen.

Ich gebe dir insofern recht, daß der Schutz von Kinder vor Gewalt in unseren Gesetzen gut verankert ist und in der Praxis im allgemeinen auch angewandt wird. Dennoch, wer kennt schon das Recht von Kindern auf eine respektvolle und gewaltfrei Erziehung - trotz aller Kampagnen? Und mit diesem Recht ist mehr gemeint als nur der Schutz vor Mißhandlungen. Die Benennung von Kinderrechten auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung in unserem Grundgesetz würden diesen eine Öffentlichkeit verschaffen, die sie auf andere Weise nicht erreichen könnten.

Grüße
Archaeopteryx
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