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News: Online-Durchsuchung in Bayern

O'zapft is!

Redaktion / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Bayern überholen Schäuble rasant rechts und führen die Online-Durchsuchung ein - mit allem, was man so braucht und für eine ganze Reihe von Straftaten, vonwegen "Gefahr für Leib und Leben".

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar die Bundestrojaner legalisiert, nun werden überall die Landesgesetze geändert. In Bayern soll diese Woche schon der Bundestrojaner legal werden, natürlich darf der heimlich spionieren, sonst würde es ja keinen Sinn ergeben. Wild ist auch die Idee, Wohnungseinbrüche zuzulassen, um die Wanzen zu installieren. Das dürfte gleich gegen eine ganze Reihe von Grundrechten und Gesetzen verstoßen.

Die Trojaner sind keinesfalls für den Einsatz gegen Terroristen gedacht, wie es ursprünglich hieß, sondern können "bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen eingesetzt werden". Richtig abgefahren ist aber, dass die Bayern Daten auf Computern nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Quelle: taz

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Alibaba Sammler891 „Die Bayern, ... Also wenn ich ein Ter... währe: Maus und Tastatur immer an die...“
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Das mit den Bayern ist ja nicht neu. Jetzt mags das sog. "Rechts-Überholen des BTs" sein", morgen ists was anderes. Fakt ist aber, dass man sich dort nur äusserst gering an die sonst überall bei uns geltenden Rechtsnormen im Strafprozess hält. Was wer darf und was wie durchzuführen ist, steht hauptsächlich in der StPO (Strafprozessordnung), z. B. Durchsuchung, unzensierter Verkehr mit dem Anwalt, U-Haft, etc. Das mag im TV, im Tatort oder SOKO 5113 oder so, gut aussehen, die Wirklichkeit ist leider völlig anders.

Mir haben z. B. mehrmals angetrunkene Beamte Anwaltspost bei geöffneten Durchreicheklappen (Postausgabe) aufgerissen und die Briefe laut verlesen, wobei sie sich grölend über den ihrer Ansicht nach gedrechselten Schreibstil meines Anwalts lustig machten. Dann wurden sie mir reingeworfen. Sogar als Wahl in meiner Heimatstadt war und ich die Briefwahlunterlagen bekam, gingen diese über die Zensur und lagen dort über 4 Wochen rum. Nur eine Beschwerde beim Wahlvorstand hatte den Erfolg, dass ichs zeitlich noch schaffen konnte, an der Wahl teilzunehmen (da kam dann der Anstaltsleiter persönlich und brachte diese Post und erbot sich, die selbst zur Post zu bringen).

Als ich zwecks Information nach einer StPO (dem Buch) verlangte (die Anstalt hat das vorrätig zu haben und auf Verlangen auszuhändigen), musste ich 20min dem Beamten bei seiner Brotzeit zusehen, bis er sich bequemte, das uralte, kaum noch aktuelle, versiffte Ding aus der Schublade zu holen. Meinen Rechtstext musste ich dann in den noch zur verfügung stehenden 7min (es war "offene Station") im Stehen recherchieren und mir, so gut es ging, merken. Als ich mir daraufhin über meinen Anwalt selbst so ein sauteures Buch verschaffte, sperrte man mir bis auf den Hofgang den Kontakt mit anderen Gefangenen mit der Begründung, "mittels des Besitzes dieses Buches würde ich die anderen Leute aufwiegeln, das entspräche dem Aufruf zur Meuterei". Man war stinkig, weil ich mehrfach Anderen Schriftsätze verfasst hatte, mit denen Einige sogar Erfolg hatten (meist Asylkram und so). "Bayern" war in meinem Fall Traunstein, was selbst für bayrische Haftbedingungen berüchtigt ist. War damals eine der wenigen Gemeinden, wo bei der Landtagswahl braun noch gegen CSU gewonnen hat, soll heissen, dass dort (südlich des Chiemsees) die CSU die Liberalen sind. Dort salutiert man quasi noch vor dem Briefkasten als "Amtsinhaber".

Ich könnte dies endlos weiterführen, aber es entspricht einfach nur dem dortigen Alltag im krassen Gegenteil zu Hessen, NRW, Niedersachsen und sogar Rhld-Pfalz. Natürlich "darf" man sich beschweren, aber es wird schlichtweg ALLES sanktioniert. Nur ein einziges Mal hatte eine Beschwerde zumindest den Erfolg der Abhilfe. Die ging aber nach Strassburg !

Bei einer derartigen Anwendung der bundeseinheitlichen Rechtsnormen brauchts auch keinen Trojaner mehr. Da käm sich Schäuble selbst verfolgt vor.

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