Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
Allgemeines 21.980 Themen, 148.537 Beiträge
Hallo 247705
Rechtliche Lage, son´ Quatsch, das interessiert doch keinen in Deutschland.
Laß dich nicht beirren, kauf weiter bei dem Händler und mach schon mal einen" Second Hand Shop" auf, das sieht verdammt nach einem guten Nebenverdienst aus.
Viel Spaß noch im weiteren Leben.
Gruß -groggyman-