Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
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Hallo Marions
Helfen kann dir keiner bei dieser Frage, außer deinem Gewissen, oder kennst Du nicht den Spruch.
"Ehrlich währt am längsten"
Jeder macht einmal Fehler, stelle dir nur einmal vor, Du währst der Verkäufer,
dann hast du schnell die richtige Antwort auf deine Frage und ganz ohne fremde Hilfe.
Aber ein Forum lebt mit seinen Beiträgen, es ist aber immer wieder Interessant, was sich einige so denken.