Habe bei ebay einen Artikel ersteigert. Der Verkäufer hat kurz darauf die Ware als „Zahlung erhalten“ markiert und mir den Artikel auch geliefert. Nur, der Artikel wurde von mir noch n i c h t bezahlt. Wie ist da nun die rechtliche Lage?
Allgemeines 21.981 Themen, 148.546 Beiträge
Wie ist da nun die rechtliche Lage?
Die rechtliche Lage ist, dass du den Artikel bezahlen musst. Nur durch deine Zahlung, kannst du diese nachweisen. So lange DU keine Zahlung nachweisen kannst, ist der Verkäufer vorderungsberechtigt.
Ein versehentlicher falscher Klick auf der eBay-Seite deines Verkäufers, entbindet dich nicht von deinen vertraglichen Verpflichtungen. Zumalen der Verkäufer die Seinen offensichtlich eingehalten hat.
Zum menschlichen Aspekt, wurde hier bereits ausführlich und eindeutig geantwortet; dem kann ich mich nur anschließen.
Handle viel und ehrlich, Gruß, Thomas
Die rechtliche Lage ist, dass du den Artikel bezahlen musst. Nur durch deine Zahlung, kannst du diese nachweisen. So lange DU keine Zahlung nachweisen kannst, ist der Verkäufer vorderungsberechtigt.
Ein versehentlicher falscher Klick auf der eBay-Seite deines Verkäufers, entbindet dich nicht von deinen vertraglichen Verpflichtungen. Zumalen der Verkäufer die Seinen offensichtlich eingehalten hat.
Zum menschlichen Aspekt, wurde hier bereits ausführlich und eindeutig geantwortet; dem kann ich mich nur anschließen.
Handle viel und ehrlich, Gruß, Thomas