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News: Dumm gelaufen

Luxus-Jacht für 22,50 Euro verscheuert

Redaktion / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Mindestens 12.000 Euro wollte ein Ebayer mit dem Verkauf seiner Luxus-Yacht erzielen. Er kriegte allerdings nur 22 Euro und 50 Cent. Der Ex-Yachtbesitzer hat beim Einstellen seines Ebay-Angebots einen fatalen Fehler gemacht: das Eintragen eines Mindestgebots vergessen.

Nachdem ein Bochumer die Yacht für 22,50 Euro ersteigert hatte, weigerte sich der Verkäufer sie rauszurücken. Er argumentierte, es habe bei Ebay ein technisches Problem beziehungsweise ein Versehen ereignet.

Pech, urteilte jetzt das Kölner Landgericht, bei dem Käufer geklagt hatte. Die Internet-Auktion ist rechtskräftig, das Geschäft ist gültig. Jetzt muss der Verkäufer die Yacht rüberlassen oder 12.000 Euro als Ausgleich zahlen.

Quelle: Express.de

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kds Weaper8842 „Lann auch gut sein.. aber so eine tolle Luxus-Jacht kann das doch nicht sein,...“
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Ist das jetzt eine andere Rechtsauffassung des Amtsgerichts Bremen?

http://www.stern.de/computer-technik/internet/624936.html?cid=17

Quelle: Die 26 größten Rechtsirrtümer (Stern)

"Wenn ich den Zuschlag habe, kriege ich die Ware - egal, zu welchem Preis"
Geschäft ist Geschäft, denkt mancher Bieter - und freut sich, wenn er einen hochwertigen Artikel zum Sofortkauf-Preis von einem Euro findet. Doch in der Regel freut man sich da zu früh. Wenn es offensichtlich ist, dass dem Verkäufer ein Versehen unterlaufen ist (etwa, dass er statt der Startpreis-Option die Sofortkauf-Option gewählt hat), und er das dem Käufer auch umgehend mitteilt, ist das Geschäft ungültig. So entschied erst kürzlich das Amtsgericht Bremen. (Az. 9 C 142/07)

kds (:

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