Mindestens 12.000 Euro wollte ein Ebayer mit dem Verkauf seiner Luxus-Yacht erzielen. Er kriegte allerdings nur 22 Euro und 50 Cent. Der Ex-Yachtbesitzer hat beim Einstellen seines Ebay-Angebots einen fatalen Fehler gemacht: das Eintragen eines Mindestgebots vergessen.
Nachdem ein Bochumer die Yacht für 22,50 Euro ersteigert hatte, weigerte sich der Verkäufer sie rauszurücken. Er argumentierte, es habe bei Ebay ein technisches Problem beziehungsweise ein Versehen ereignet.
Pech, urteilte jetzt das Kölner Landgericht, bei dem Käufer geklagt hatte. Die Internet-Auktion ist rechtskräftig, das Geschäft ist gültig. Jetzt muss der Verkäufer die Yacht rüberlassen oder 12.000 Euro als Ausgleich zahlen.
Quelle: Express.de