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News: Dumm gelaufen

Luxus-Jacht für 22,50 Euro verscheuert

Redaktion / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Mindestens 12.000 Euro wollte ein Ebayer mit dem Verkauf seiner Luxus-Yacht erzielen. Er kriegte allerdings nur 22 Euro und 50 Cent. Der Ex-Yachtbesitzer hat beim Einstellen seines Ebay-Angebots einen fatalen Fehler gemacht: das Eintragen eines Mindestgebots vergessen.

Nachdem ein Bochumer die Yacht für 22,50 Euro ersteigert hatte, weigerte sich der Verkäufer sie rauszurücken. Er argumentierte, es habe bei Ebay ein technisches Problem beziehungsweise ein Versehen ereignet.

Pech, urteilte jetzt das Kölner Landgericht, bei dem Käufer geklagt hatte. Die Internet-Auktion ist rechtskräftig, das Geschäft ist gültig. Jetzt muss der Verkäufer die Yacht rüberlassen oder 12.000 Euro als Ausgleich zahlen.

Quelle: Express.de

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Goldgräberstimmung dein.nachbar
charlie62 schuerhaken „Keine Rechtsprechung mehr in der BRD“
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vor allem die langen Fristen

...

Fünfmal mußte ich im letzten Jahrzehnt mein Recht gerichtlich suchen.

Jedes Volk hat die Gerichtsbarkeit, die es verdient. Ein Volk von rechtsschutzversicherten Prozesshanseln vor allem eine überlastete.



Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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