Mal wieder ein Quiz: Klick.
Passt so schön hier ins Forum. Über diverse dort gestellte Fragen wurde hier schon trefflich gestritten...
Gruß
K.-H.
Off Topic 20.356 Themen, 225.959 Beiträge
Die Antworten sind zumindest in einem Fall von IMO zweifelhafter Qualität.
Konkret: bei Frage 6 (Nazi-Propaganda in dt. Sprache auf einer australishen Website) sagt SpOn, die dt. Strafgerichtsbarkeit sei zuständig -- und differenziert dabi nichtmal zwischen:
1. Australischer Server, Betreiber mit Wohnsitz D und
2. Australischer Server, Betreiber mit Wohnsitz in AUS
In Fall 1 sind in jedem Fall dt. Geriochte zuständig und können und werden den Betreiber auch belangen.
In Fall 2 hingegen zeigt Betreiber der dt. Justiz den Stinkefinger, denn bis Australien reicht der Arm des dt. Gesetzes noch nicht.
Volker