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Haftbar oder nicht haftbar?

gelöscht_84526 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Mal wieder ein Quiz: Klick.

Passt so schön hier ins Forum. Über diverse dort gestellte Fragen wurde hier schon trefflich gestritten...

Gruß
K.-H.

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5 von 7 gelöscht_137978
out-freyn neanderix „Die Antworten sind zumindest in einem Fall von IMO zweifelhafter Qualität....“
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Die Antwort ist aber dennoch richtig. Wenn eine Seite, die aus Deutschland aufrufbar ist, gegen deutsches Recht verstößt, wird die deutsche Staatsanwaltschaft tätig und leitet ein Ermittlungsverfahren ein.

Ob dieses Verfahren dann erfolgreich verläuft, wenn sowohl Server als auch Domaininhaber im Ausland sitzen, ist zunächst nicht von Bedeutung.
Es auch z.B. ein Haftbefehl gegen den Seitenbetreiber ergehen - dieser könnte z.B. vollsteckt werden, wenn der Seitenbetreiber mal zufällig in Deutschland zwischenlanden muss und dabei deutschen Boden betritt.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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@out-freyn gelöscht_137978