Mal wieder ein Quiz: Klick.
Passt so schön hier ins Forum. Über diverse dort gestellte Fragen wurde hier schon trefflich gestritten...
Gruß
K.-H.
Off Topic 20.356 Themen, 225.959 Beiträge
Die Antwort ist aber dennoch richtig. Wenn eine Seite, die aus Deutschland aufrufbar ist, gegen deutsches Recht verstößt, wird die deutsche Staatsanwaltschaft tätig und leitet ein Ermittlungsverfahren ein.
Ob dieses Verfahren dann erfolgreich verläuft, wenn sowohl Server als auch Domaininhaber im Ausland sitzen, ist zunächst nicht von Bedeutung.
Es auch z.B. ein Haftbefehl gegen den Seitenbetreiber ergehen - dieser könnte z.B. vollsteckt werden, wenn der Seitenbetreiber mal zufällig in Deutschland zwischenlanden muss und dabei deutschen Boden betritt.