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Haftbar oder nicht haftbar?

gelöscht_84526 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Mal wieder ein Quiz: Klick.

Passt so schön hier ins Forum. Über diverse dort gestellte Fragen wurde hier schon trefflich gestritten...

Gruß
K.-H.

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5 von 7 gelöscht_137978
@out-freyn gelöscht_137978
Max Payne Fetzen „Es geht ja nicht um Amtshilfe, sondern um die Einleitung eines Verfahrens für...“
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Eigentlich ging es mir nicht um die Amtshilfe, sondern um die Tatsache, dass die - in diesem Fall französische - Justiz einen Haftbefehl erlassen hat gegen einen Ausländer wegen einer im Ausland begangenen Straftat.

Interessant sind dazu auch die §§ 5 und 6 StGB.

Relevant ist übrigens auch, dass die Nazi-Webseiten im Spiegel-Quiz in deutscher Sprache abgefasst waren:
§ 9 StGB Ort der Tat
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
(2) 1Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. 2Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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