hallo,
ich habe vor ein paar wochen einen verstärker gekauft und noch nicht ausgepackt, es war ein fehlkauf. leider will der verkäufer ihn nicht mehr zurücknehmen, was ja verständlich ist. jetzt will ich das teil als neu weiterverkaufen.
was muss ich dabei beachten? kann ich für die beschreibung einfach den text und die bilder vom hersteller nehmen? wie mache ich das mit der garantie (1,9 jahre)? darauf muss ich dann keine mehrwertsteuer bezahlen, oder?
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Hallo jürgolus,
hast Du möglicherweise die Widerrufsfrist von 2 Wochen verstreichen lassen? Dann hast Du schlechte Karten. Der Händler kann ja nicht bei jedem verkauften Teil noch 1 - 2 Jahre Rückabwicklung befürchten müssen. Dabei geht jedes Geschäft drauf.
Hinweise z.B. hier:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-35135/frist-f%C3%BCr-r%C3%BCckgabe-bei-internetkauf
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=13552&ccheck=1
Ansonsten mal selber Suchmaschinen bedienen.
Vielleicht ist die Nachfrage von Sanni Boi Deine Rettung?
Gruß
Frank
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