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fehlkauf weiterverkaufen - tücken?

jürgolus / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
ich habe vor ein paar wochen einen verstärker gekauft und noch nicht ausgepackt, es war ein fehlkauf. leider will der verkäufer ihn nicht mehr zurücknehmen, was ja verständlich ist. jetzt will ich das teil als neu weiterverkaufen.
was muss ich dabei beachten? kann ich für die beschreibung einfach den text und die bilder vom hersteller nehmen? wie mache ich das mit der garantie (1,9 jahre)? darauf muss ich dann keine mehrwertsteuer bezahlen, oder?

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jürgolus buechner08 „Hallo jürgolus, hast Du möglicherweise die Widerrufsfrist von 2 Wochen...“
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naja, wie gesagt, ich habe gar nicht die hoffnung, dass er den artikel zurücknimmt, ich möchte nur wissen auf was ich beim verkauf achten muss (siehe erstes posting)

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