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fehlkauf weiterverkaufen - tücken?

jürgolus / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
ich habe vor ein paar wochen einen verstärker gekauft und noch nicht ausgepackt, es war ein fehlkauf. leider will der verkäufer ihn nicht mehr zurücknehmen, was ja verständlich ist. jetzt will ich das teil als neu weiterverkaufen.
was muss ich dabei beachten? kann ich für die beschreibung einfach den text und die bilder vom hersteller nehmen? wie mache ich das mit der garantie (1,9 jahre)? darauf muss ich dann keine mehrwertsteuer bezahlen, oder?

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buechner08 jürgolus „naja, wie gesagt, ich habe gar nicht die hoffnung, dass er den artikel...“
Optionen

Hallo jürgolus,

Du meinst sicher Weiterverkauf über eBay?!

Du solltest besser eigene Fotos und Scans in der Beschreibung benutzen. Evtl. kannst Du einen Hinweis auf das Datenblatt beim Anbieter unterbringen.
Du kannst auch anbieten, die Rechnung (wegen des Kaufdatums und der möglichen Garantie) beizulegen.
Als Privatperson hättest Du mit der MwSt. als Vorsteuer nichts zu tun.
Als neu würde ich das Teil nicht anbieten! Schreib lieber "neuwertig" im Titel und erklär das im weiteren Text! Da kannst Du sonst echt Probleme kriegen!

Bei weiteren speziellen Fragen schreib mir eine PN.

Gruß
Frank
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