Freundlicher Herr, kommt vom Bayrischen Rundfunk.
Er möchte sich doch gerne über meine Rundfunkgeräte informieren.
Tja, ich war da weniger freundlich und auch nicht auskunftsfreudig.
Das hat ihm gar nicht gepaßt. Noch weniger hat ihm gepaßt, daß ich die Tür zu gemacht habe.
Da hat er draußen lange geschrieben und mir ein Papier in den Briefkasten geworfen.
Da stand was drin von Rundfunkstaatsvertrag und ich wäre verpflichtet, innerhalb einer Woche den Zettel zu auszufüllen und zurückzuschicken.
Von Todesstarfe satnd da nix. ;o)
Was soll ich Euch sagen?
Die Laufzeit des Zettels durch meinem Reißwolf war wesentlich kürzer als das Ausfüllen desselben.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Was soll den daran unhöflich sein die Auskunft zu verweigern?!
Unhöflich ist es ganz offensichtlich zu lügen,
wie es der Erfüllungsgehilfe getan hat. -
Es gibt keine Pflicht den Zettel auszufüllen.
Gab mal einen Beitrag wo sich jemand eine verbindliche Rechtsauskunft bei einem Anwalt geholt hat.
Der ist vov den Erfüllungsgehilfen nahezu terrorisiert, gestalkt worden.
Derjenige hatte nachweislich weder ein Mobiltelefon, noch PC, Radio oder Fernsehen.
Noch haben die Bürger in Deutschland ein paar Rechte -- Noch.