Freundlicher Herr, kommt vom Bayrischen Rundfunk.
Er möchte sich doch gerne über meine Rundfunkgeräte informieren.
Tja, ich war da weniger freundlich und auch nicht auskunftsfreudig.
Das hat ihm gar nicht gepaßt. Noch weniger hat ihm gepaßt, daß ich die Tür zu gemacht habe.
Da hat er draußen lange geschrieben und mir ein Papier in den Briefkasten geworfen.
Da stand was drin von Rundfunkstaatsvertrag und ich wäre verpflichtet, innerhalb einer Woche den Zettel zu auszufüllen und zurückzuschicken.
Von Todesstarfe satnd da nix. ;o)
Was soll ich Euch sagen?
Die Laufzeit des Zettels durch meinem Reißwolf war wesentlich kürzer als das Ausfüllen desselben.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Beauftragtendienst
Stand: 11.03.2008
Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften und im Interesse aller korrekt zahlenden Rundfunkteilnehmer beschäftigt der Bayerische Rundfunk "Beauftragte". Diese prüfen, ob alle, die Rundfunkempfangsgeräte bereithalten, die anfallenden Rundfunkgebühren bezahlen. Denn für jeden, der seine Rundfunkgebühren nicht zahlt, zahlen die übrigen Rundfunkteilnehmer mit. Die Beauftragten beraten, nehmen An- und Änderungsmeldungen entgegen. Beauftragte weisen sich mit einem Ausweis des Bayerischen Rundfunks aus.
Auskunftsanspruch
Der Bayerische Rundfunk kann direkt oder durch seine Beauftragten von Rundfunkteilnehmern oder von Personen, bei denen tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, Auskunft über Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht verlangen. Die dabei gemachten Angaben sind gegebenenfalls auch nachzuweisen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.