Der Irrsinn mit den GEZ-Urteilen hört nicht auf. Diverse haben inzwischen gegen die Rundfunkgebühr für PCs mit Internetanschluss geklagt. Und die meisten hatten Erfolg - allerdings nur bei den Verwaltungsgerichten.
Die Sendeanstalten zerren die Sache dann stets zum Oberverwaltungsgericht, das die Entscheidung dann kippt. Das ist jetzt wieder mal in Nordrhein-Westfalen passiert. Dort hatten zwei Studenten zunächst erfolgreich wegen der PC Rundfunkgebühr gegen den WDR geklagt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in zweiter Instanz jetzt das Urteil gekippt: die Studenten müssen für ihre PCs weiterhin Rundfunkgebühren blechen, 5,76 Euro pro Monat. Wie immer, hat das Oberlandesgericht es zugelassen, dass die Sache ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weitergetragen werden kann.