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Wahlpflicht in Deutschland?

Archaeopteryx / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Mal wieder ein toller geistiger Erguss eines SPD - Bundestagsabgeordneten. Da äußerst sich doch tatsächlich ein gewisser Jörn Thießen - wer ist das eigentlich? -folgendermaßen:"Wir Politiker müssen im Parlament abstimmen, das kann man auch von den Wählern bei einer Wahl verlangen. Wer nicht zu einer Wahl geht, sollte 50 Euro Strafe zahlen." Die Annäherung an die ehemalige DDR wird immer offensichtlicher. Vielleicht bekommen wir demnächst noch Blockwarte zur genauen Kontrolle ob auch jeder zur Wahl gegangen ist. Es lebe die Demokratie.

Gruß
Archaeopteryx

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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gelöscht_101060 Xdata „Das Kreuz an einer vorher definierten Stelle zu machen wär die nächste Stufe?“
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Mir wird auch übel, wenn ich sowas wie "Wahlzwang" lese - kleiner Blick ins Grundgesetz genügt - Artikel 38, Ziffer 1:

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Freie Wahl beudeutet explizit, dass "... kein Druck auf die Wähler ausgeübt werden darf...." (http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/index.html), sprich kein Wähler zur Stimmabgabe als Solche, noch zur Stimmabgabe für eine bestimmte Partei gezwungen werden kann (Straf-/Ordnungsgeld wäre so ein Zwang).

Wenn jemand also wie Herr Thießen so etwas "Verqueres" fordert, dann sollte er vorher das Grundgesetz wenigstes grob überflogen haben, so dass er mit seinen Aussagen nicht Eckpfeiler unserer demokratischen Grundordnung aushölt.

BG,

Bergi2002

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Aha, ... Prosseco