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News: Berufung abgelehnt

Pirate Bay Betreiber hoffen auf Gerichtshof für Menschenrechte

Redaktion / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach Ende des Prozesses gegen die Betreiber der Torrent-Seite "The Pirate Bay" wurde bekannt, dass der Richter vermutlich befangen war (siehe Pirate-Bay-Prozess voraussichtlich ungültig), Anhänger der Piraten sprachen von einem Justizskandal.

Anfang Juni wurde die Sache vom obersten Gerichtshof in Schweden untersucht (siehe Pirate Bay Richter war angeblich nicht befangen). Die Forderung der Piraten-Anwälte, den Prozess wegen Befangenheit des Richters zu wiederholen, lief jetzt endgültig ins Leere. Das Oberlandesgericht hat den Prozess für gültig erklärt.

Vom Tisch ist die Sache dennoch nicht: angeblich war auch der Richter befangen, der über die Befangenheit seines Kollegen entscheiden musste. Die Betreiber von "The Pirate Bay" haben jetzt angekündigt mit der Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Überhaupt wird es über den Pirate-Bay-Prozess sicherlich noch jede Menge zu berichten geben.

Denn: sowohl die Angeklagten und Verurteilten als auch die Kläger haben gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Der Medienindustrie ist der Schadensersatz in Höhe von rund 2,75 Millionen Euro nicht hoch genug, die Piraten plädieren unverändert auf unschuldig.

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Janarchist torsten40 „Ich frage mich, was der ganze Prozess mit Menschenrecht zu tun hat. Es geht hier...“
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Der Prozess selber hat nichts mit den Menschenrechten zu tun.
Aber nach Artikel 6-11 der Menschenrechte hat jeder das Recht auf ein faires verfahren welches eben mit einem befangenen Richter nicht möglich ist. Deshalb werden die Menschenrechte hier wirksam.
Das heißt wenn Piratebay recht gegeben wird dann muß das verfahren um die Urheberrechtsverletzung neu aufgerollt werden.

Gruß

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