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News: Berufung abgelehnt

Pirate Bay Betreiber hoffen auf Gerichtshof für Menschenrechte

Redaktion / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach Ende des Prozesses gegen die Betreiber der Torrent-Seite "The Pirate Bay" wurde bekannt, dass der Richter vermutlich befangen war (siehe Pirate-Bay-Prozess voraussichtlich ungültig), Anhänger der Piraten sprachen von einem Justizskandal.

Anfang Juni wurde die Sache vom obersten Gerichtshof in Schweden untersucht (siehe Pirate Bay Richter war angeblich nicht befangen). Die Forderung der Piraten-Anwälte, den Prozess wegen Befangenheit des Richters zu wiederholen, lief jetzt endgültig ins Leere. Das Oberlandesgericht hat den Prozess für gültig erklärt.

Vom Tisch ist die Sache dennoch nicht: angeblich war auch der Richter befangen, der über die Befangenheit seines Kollegen entscheiden musste. Die Betreiber von "The Pirate Bay" haben jetzt angekündigt mit der Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Überhaupt wird es über den Pirate-Bay-Prozess sicherlich noch jede Menge zu berichten geben.

Denn: sowohl die Angeklagten und Verurteilten als auch die Kläger haben gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Der Medienindustrie ist der Schadensersatz in Höhe von rund 2,75 Millionen Euro nicht hoch genug, die Piraten plädieren unverändert auf unschuldig.

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gerhard38 Crazy Eye „auch wenn es die deutsche Definition ist, ist es hier denke ich ganz gut...“
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Danke für den Hinweis, leider werde ich aus dem aber nicht schlau
Ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs kann von den Verfahrensbeteiligten wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden ...

Beteiligt ist nicht, wer ...[Aufzählung von Eigenschaften wie Beruf, Parteizugehörigkeit ]... am Ausgang des Verfahrens interessiert ist.


Verfahrensbeteiligte? Das sind die Kläger und die Beklagten - jedenfalls nicht die Richter? Und die Kläger und die Beklagten sind auf einmal keine Beteiligten, wenn sie beispielsweise von Berufswegen (Anwalt des Klägers) am Ausgang des Verfahrens interessiert sind?? Na von mir aus ist der Anwalt des Klägers nicht "beteiligt" - aber bei dem stellt sich die Frage der Befangenheit ja ohnehin nicht. Uns interessiert ja nicht, wer _beteiligt_ ist, sondern ab wann ein Richter _befangen_ ist.

Hier http://de.wikipedia.org/wiki/Befangenheit
steht zwar was, "z. B. bei einem Näheverhältnis zu einer der Prozessparteien" ... z. B. bei Verwandtschaft - aber wann ist das sonst noch gegeben? Wenn der Richter beispielsweise von seinem Gehalt nicht alles verprasst sondern einen Teil davon in einem Werpapierfonds spart, und dieser Fonds einen Wertpapiermix hat, in dem auch Aktien der Musikindustrie enthalten sind, wäre das ausreichend, um in so einem Fall dem Richter "Befangenheit" vorzuwerfen?


Gruß, Gerhard

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