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News: Contra Nepp

USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz

Markus Klümper / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!

Ich habe ein sehr ärgerliches Problem. Ich habe schon etliche USB-Festplatten in Gebrauch gehabt, quer durch alle Preislagen. Probleme gab es eigentlich nie, und nun verreckt mir ausgerechnet der Controller meiner Freecom-Platte. Die einzige die noch teurer war als meine Trekstor (die 100% läuft!!!).

Nun habe ich die SATA-Platte herausgebaut um an meine Daten zu kommen, was auch problemlos gelang. Dabei habe ich bewußt ein Garantiesiegel zerstört, da mir die Daten wesentlich wichtiger waren. Nun habe ich ja noch Gewährleistung auf das Teil, die mir natürlich verweigert wird. Ich habe allerdings argumentiert, daß ich selbst. Servicetechniker bin und eindeutig qualifiziert bin, zur Datenrettung ein solches Gehäuse zu zerlegen. Ist zwar meine eigene, aber es könnte ja auch die Platte eines Kunden sein, die ggf. nicht durch die Gegend geschickt werden soll. Ist ja nicht an den Haaren herbeigezogen.

Ergebnis: Arroganter und unfreundlicher Supporter erklärt mir, Ersatzteile gäbe es nicht, nachdem ich auch nachgefragt hab ob ich auch ohne Garantie die nötigen Teile bekommen könne.

Nun meine Frage: Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus? Kann bei einer USB-Festplatte die Gewährleistung verweigert werden, wenn entsprechende Siegel zerbrochen sind? Afaik gab es doch immer mal wieder Gerichtsurteile, die dem Kunden rechtgaben, wenn sie ihr Gerät zwar geöffnet hatten, aber nichts beschädigt hatten, sowie andere Urteile, die solche Versiegelungen entkräftet hatten, wenn es sich um Geräte handelt, an denen der geschickte Kunde selbst was tauschen kann. Das trifft ja nun nicht nur bei kompletten PCs zu, sondern meiner Meinung nach auch auf USB-Gehäuse.

Wie sieht die Rechtslage aus? Kennt jemand da entsprechende Urteile? Gibts in diesen Punkten noch Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie? Letztere darf der Hersteller ja nach Belieben selber bestimmen, aber Gewährleistung würde mir schon genügen. Dann muß eben der Großhändler dran glauben!

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Mal nen Anwalt fragen. peterson
Crusty_der_Clown Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Moin,

wie alt ist das Teil denn? Älter als 6 Monate? Dann liegt im Streitfall - und der liegt hier wohl vor - die Beweislast bei dir, daß der Fehler von Anfang an vorhanden war. Den Nachweis wirst du in der Praxis nicht erbringen können, also schreib die Platte ab.

Jünger als 6 Monate? Prima, dann ist das Recht auf deiner Seite. Vielleicht hast du schon mal von dem Autor Ralf Höcker gehört, einem Anwalt, der diverse Ausgaben des "Lexikon der Rechtsirrtümer" herausgebraucht hat. Dein Beispiel betreffend findest du etwas unter http://www.competence-site.de/allgemeine-rechtsfragen/Neues-Lexikon-der-Rechtsirrtuemer - siehe das Kapitel "Verliert man seine Gewährleistungsansprüche, wenn man Elektrogeräte aufschraubt?"

Aber du weißt ja: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe und ein Anwalt wird sich kaum für so einen Warenwert (=Streitwert) interessieren. Evtl. noch etwas für die Verbraucherzentrale.

Bleibt nur noch die Frage, warum das hier eine "News" sein soll...

Gruß
Jürgen

Vielleicht so ... rill
Meinung zum Recht Tuxus