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News: Contra Nepp

USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz

Markus Klümper / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!

Ich habe ein sehr ärgerliches Problem. Ich habe schon etliche USB-Festplatten in Gebrauch gehabt, quer durch alle Preislagen. Probleme gab es eigentlich nie, und nun verreckt mir ausgerechnet der Controller meiner Freecom-Platte. Die einzige die noch teurer war als meine Trekstor (die 100% läuft!!!).

Nun habe ich die SATA-Platte herausgebaut um an meine Daten zu kommen, was auch problemlos gelang. Dabei habe ich bewußt ein Garantiesiegel zerstört, da mir die Daten wesentlich wichtiger waren. Nun habe ich ja noch Gewährleistung auf das Teil, die mir natürlich verweigert wird. Ich habe allerdings argumentiert, daß ich selbst. Servicetechniker bin und eindeutig qualifiziert bin, zur Datenrettung ein solches Gehäuse zu zerlegen. Ist zwar meine eigene, aber es könnte ja auch die Platte eines Kunden sein, die ggf. nicht durch die Gegend geschickt werden soll. Ist ja nicht an den Haaren herbeigezogen.

Ergebnis: Arroganter und unfreundlicher Supporter erklärt mir, Ersatzteile gäbe es nicht, nachdem ich auch nachgefragt hab ob ich auch ohne Garantie die nötigen Teile bekommen könne.

Nun meine Frage: Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus? Kann bei einer USB-Festplatte die Gewährleistung verweigert werden, wenn entsprechende Siegel zerbrochen sind? Afaik gab es doch immer mal wieder Gerichtsurteile, die dem Kunden rechtgaben, wenn sie ihr Gerät zwar geöffnet hatten, aber nichts beschädigt hatten, sowie andere Urteile, die solche Versiegelungen entkräftet hatten, wenn es sich um Geräte handelt, an denen der geschickte Kunde selbst was tauschen kann. Das trifft ja nun nicht nur bei kompletten PCs zu, sondern meiner Meinung nach auch auf USB-Gehäuse.

Wie sieht die Rechtslage aus? Kennt jemand da entsprechende Urteile? Gibts in diesen Punkten noch Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie? Letztere darf der Hersteller ja nach Belieben selber bestimmen, aber Gewährleistung würde mir schon genügen. Dann muß eben der Großhändler dran glauben!

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Mal nen Anwalt fragen. peterson
Vielleicht so ... rill
schuerhaken Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
Optionen

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Um an die Daten auf einer USB-Festplatte zu kommen, braucht man ausser dem PC
- eine Festplatte (SATA, IDE)
- ein Interface (USB zu/von SATA/IDE)
- eine Energieversorgung für Platte und Interface.

Die Platte ist ein "Device" für sich, das auch auf andere Weise mit dem PC verbunden und nutzbar gemacht werden kann.
Das Interface ist ebenfalls ein "Device" für sich, das auch für andere Platten (z.B. mit anderer Kapazität) genutzt werden kann.
Die Stromversorgung kann man hier vernachlässigen.

Worin liegt der Nutzwert?
Der Nutzwert liegt bei den Daten auf der Festplatte und somit bei der Festplatte insgesamt, die auch ohne dieses eine bestimmte Interface genutzt werden kann, wenn man das Interface durch eine andere Art der Verbindung mit dem PC ersetzt.

Tritt also ein Fehler beim Interface auf und muss ich dringend an meine Daten, hindert mich ein sog. Garantiesiegel daran, auf andere Weise als die ursprüngliche an meine Daten zu gelangen, also die Platte zu nutzen.
Ich muss aber - insbesondere wenn ich technisch versiert bin - das Recht haben, zwei technische Einrichtungen von einander zu trennen, um weiter an den Nutzen der nicht defekten Einrichtung zu gelangen, vor allem aber, um den Fehler einkreisen zu können.

Schlimmer aber ist, dass das Garantiesiegel samt der damit verbundenen Bedingung mich zwingen soll, im Falle eines Defektes, der sich NICHT auf die Festplatte erstreckt, auch die nicht defekte Festplatte samt der darauf befindlichen und evtl. hochsensiblen Daten einem ungewissen Schicksal auszusetzen - etwa auch dem, dass ein laxer Techniker die Daten einfach löscht. Oder dass einfach das gesamte Interface/HDD-System ausgetauscht wird und die Platte mit meinen Daten irgendwo hin verschwindet und evtl. in heikel gefährliche Hände gelangt.

Mithin muss ich das Recht haben, Interface und Platte von einander zu trennen, und im Falle, dass die Platte noch intakt ist, das Interface für sich allein zu reklamieren, um meine Daten vor einer möglichen Gefährdung oder Veruntreuung zu schützen.

Dem stehen die Bedingungen zu dem sog. Gatantiesiegel in unangemessener Weise strikt entgegen. Insofern sind sie m.E. zumindest in diesem Zusammenhang völlig überzogen und deshalb rechtsunwirksam.

Punkt.
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Meinung zum Recht Tuxus