Hallo,
folgendes ist mir passiert: Ich habe im Internet was bestellt, bezahlt, bekommen und innerhalb des 14tägigen Widerrufsrechtes laut Fernabsatzgesetz wieder zurückgeschickt. Wohlgemerkt: Ich habe das Paket nicht mal geöffnet. So, und nun warte ich auf die Rückerstattung meines Geldes, nunmehr seit über einem Monat. Ich habe über sie Sendungsverfolgung den Beweis, dass das Paket angekommen ist. Auf Mails und Anrufe reagiert niemand. Ich überlege jetzt, ob ich dagegen zivilrechtlich vorgehen sollte. Es geht dabei um 25,-, und ich will auf keinen Fall auch nur einen Euro bezahlen, um an mein Geld zu kommen, macht ja keinen Sinn. Mir geht es dabei mehr ums Prinzip, als um die 25,-. Ich habe aber keinerlei Erfahrung mit sowas, wie seht ihr das von wegen Anwalts- und Gerichtskosten, was bleibt da bei mir hängen, wie groß ist die Chance überhaupt, dass ich Recht und mein Geld bekomme?
Gruß,
Till
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Bei Überweisung den Betrag rücküberweisen lassen? Was ist das, eine Rücküberweisung?
Der Fragesteller will ja gerade, daß die Gegenseite ihm das Geld zurücküberweist. Da läuft er ja nun schon lange hinterher.
Du kannst nicht zur Bank gehen und sagen "ich hab da was überwiesen, das Geld will ich jetzt wiederhaben". Ich befürchte nur, daß du genau das meinst. Ich lasse mich aber gerne belehren, daß du etwas anderes gemeint hast.
BTW: Mal zur allgemeinen Kenntnisnahme, falls noch nicht bekannt: http://www.faz.net/s/Rub645F7F43865344D198A672E313F3D2C3/Doc~E8746B764AD804D1AA94F8D9EDE7A2B82~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Demnächst ist nicht mal mehr eine Korrektur der Überweisung möglich, wenn dir ein Fehler sofort auffällt.