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Lohnt sich ein zivilrechtlicher Prozeß?

Till3 / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
folgendes ist mir passiert: Ich habe im Internet was bestellt, bezahlt, bekommen und innerhalb des 14tägigen Widerrufsrechtes laut Fernabsatzgesetz wieder zurückgeschickt. Wohlgemerkt: Ich habe das Paket nicht mal geöffnet. So, und nun warte ich auf die Rückerstattung meines Geldes, nunmehr seit über einem Monat. Ich habe über sie Sendungsverfolgung den Beweis, dass das Paket angekommen ist. Auf Mails und Anrufe reagiert niemand. Ich überlege jetzt, ob ich dagegen zivilrechtlich vorgehen sollte. Es geht dabei um 25,-, und ich will auf keinen Fall auch nur einen Euro bezahlen, um an mein Geld zu kommen, macht ja keinen Sinn. Mir geht es dabei mehr ums Prinzip, als um die 25,-. Ich habe aber keinerlei Erfahrung mit sowas, wie seht ihr das von wegen Anwalts- und Gerichtskosten, was bleibt da bei mir hängen, wie groß ist die Chance überhaupt, dass ich Recht und mein Geld bekomme?
Gruß,
Till

out-freyn peterson „Eingehungsbetrug ist keine Straftat gemäß StGB. Und wenn ein VK eine Ware...“
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Eingehungsbetrug ist keine Straftat gemäß StGB.

Das stimmt so nicht. Natürlich ist es grundsätzlich erst einmal nicht strafbar, eine Rechnung nicht zu bezahlen. Wird allerdings z.B. Ware bestellt, obwohl man wissentlich gar nicht in der Lage ist, die Forderung zu begleichen, liegt Betrugsabsicht vor.

Eingehungsbetrug ist eine "Geschmacksrichtung" des allgemeinen Betrugs und fällt unter den § 263 StGB.


Und wenn ein VK eine Ware zurücknimmt, dann wird er sie nicht wegwerfen, sondern neu verkaufen.

Dann bekommt das Finanzamt für diesen einen Artikel 2x Umsatzsteuer. Ob sich der Finanzminister dadurch betrogen fühlt?

Außerdem kann der SA dann entscheiden, was für eine Straftat tatsächlich vorliegt.

Dann würde ich aber eher der Polizei alles exakt so schildern, wie es sich abgespielt hat - ohne auf irgendwelche Straftatbestände hinzuweisen. Der Staatsanwalt wird dann schon aktiv, wenn er ein Offizialdelikt wittert.